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AGB

Aktuell gültige Allgemeine Geschäftbedingungen vom 1.1.2017

1. Gültigkeit:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PlanProjekt AG, Augustin Keller-Strasse 31, 5600 Lenzburg, im folgenden warenhilfe.ch genannt, gelten für alle Zusendungen von Waren an warenhilfe.ch (ehemals filmspende.ch). Wer Waren an warenhilfe.ch einsendet, akzeptiert diese Bedingungen.

2. Eigentum:
Der Einsender überlässt warenhilfe.ch seine alten Waren zum Verkauf.

Die Waren gehen bei Versand ins Eigentum von warenhilfe.ch über.

Eine Rückgabe der Waren ist nicht möglich. Über die Waren wird keine Korrespondenz geführt.
warenhilfe.ch verkauft die Waren auf eigene Rechnung und verwendet den Erlös gemäss diesen AGB.

3. Zulässige Produkte:

Eingeschickt werden können grundsätzlich handliche, saubere, voll funktionsfähige, unbeschädigte und vollständige Artikel mit einem gewissen Wert. Eine genaue Liste der Produkte, die aktuell eingeschickt werden können, finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten.

Alle Artikel ab einem von warenhilfe.ch geschätzten Warenwert von Fr. 25.- gelten als "reguläre" Artikel und können an ein Hilfswerk nach Wahl gespendet werden. Günstigere Artikel werden nur als Spende für warenhilfe.ch angenommen.

4. Nicht zulässige Produkte:

Nicht eingeschickt werden dürfen Artikel, die vom Gesetzgeber reglementiert sind, wie z.B. Waffen, Drogen oder andere illegale Artikel wie Raubkopien, gefälschte Markenwaren, verbotene Pornografie etc.

Weiterhin giftige, radioaktive oder verderbliche Waren, Chemikalien, explosive Stoffe, Artikel mit rassistischem Zusammenhang, Tiere und Pflanzen, Zigaretten und Tabak und Arzneimittel.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Artikel eingeschickt werden darf, fragen Sie vorher per Mail an info@warenhilfe.ch nach.

5. Preis:
Der Verkaufspreis der Waren wird durch warenhilfe.ch festgesetzt.

6. Offizielle Hilfswerke: 

Als offizielle Hilfswerke gelten die Glückskette, das Rote Kreuz, die Beat Richner Stiftung, die Schweizer Berghilfe und Pro Specie Rara.

Auf Wunsch eines anderen Hilfswerkes kann dieses ebenfalls in die Liste der offiziellen Hilfswerke aufgenommen werden.

7. Verwendung des Erlöses:

warenhilfe.ch spendet einen Teil des Erlöses von "regulären" Artikeln an das vom Einsender gewählte Hilfswerk. Das gewählte Hilfswerk erhält bei Verkauf dieser Artikel 50% des Bruttogewinnes pro Artikel.

Der Bruttogewinn entspricht dem Verkaufserlös, abzüglich den direkten Kosten für diesen Artikel.

Die direkten Kosten sind Arbeit, Beschaffungs- und Verkaufsspesen sowie Porto und Verpackung.

Der Rest wird von warenhilfe.ch verwendet zur Deckung der eigenen allgemeinen Aufwendungen, also z.B. Löhne, Mieten, Fahrzeuge, Organisation, Werbung und Gewinn etc.

Artikel mit einem Wert von weniger als Fr. 25.- werden einzeln oder gesammelt verkauft. Diese werden nicht den einzelnen Hilfswerken zugeteilt und deren Verkaufserlös wird ganz von warenhilfe.ch für die Deckung der eigenen Kosten verwendet.

Wird ein Artikel verkauft, wird der Anteil des Hilfswerkes auf dem Kundenkonto des Hilfswerks gut geschrieben. Die Spendenbeträge werden gesammelt und in regelmässigen Abständen an die Hilfswerke überwiesen.

Zur Vereinfachung kann warenhilfe.ch einen gleichbleibenden bestimmten Betrag pro Artikel als direkte Kosten vom Verkaufspreis abziehen. Dieser Betrag wird in regelmässigen Abständen überprüft und den effektiven durchschnittlichen Kosten angepasst.


8. Haftung:
Der Einsenden schickt nur zulässige Produkte an warenhilfe.ch. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, rechtmässiger Eigentümer der eingeschickten Waren zu sein. Der Kunde haftet für die Nicht-Einhaltung aller AGB-Bedingungen und kommt für jegliche Nachfolgeschäden auf, welche warenhilfe.ch durch deren Nicht-Einhaltung entstehen.

 

9. Weitere Bestimmungen:

Einsendungen, welche ohne Angabe eines Hilfswerks erfolgen, werden durch warenhilfe.ch ohne Rückfrage als Spende an warenhilfe.ch behandelt.

Änderungen an diesen AGB werden auf dieser Seite publiziert und gelten auch für bereits eingeschickte Waren.

 

Beendigung: Wird warenhilfe.ch eingestellt oder die Firma PlanProjekt AG aufgelöst, werden die gespendeten Waren zum bestmöglichen Preis als Ganzes verkauft und der Anteil der Hilfswerke bestmöglich unter den offiziellen Hilfswerken aufgeteilt.

Wir empfehlen vor allem Hilfs-Organisationen, welche in Sachen Transparenz und Lauterkeit die Richtlinien der Stiftung Zewo erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf www.zewo.ch.

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